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Terms of Service

TOS / AGB

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Terms of Service (AGB/TOS) gelten für alle unsere Geschäfte, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Unsere AGB gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Bei Gegenbestätigung des Kunden zu seinen Einkaufsbedienungen gilt das Angebot als abgelehnt. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingung des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Bei Aufträgen mit Auslandskunden gilt als vereinbart, dass das österreichische Recht für die gesamten Geschäftsbeziehungen vereinbart ist, gleichgültig auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen. Sowohl das UN Kaufrecht, als auch etwaiges sonstiges, zwischenstaatliches materielles Recht wird grundsätzlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache unserer Geschäftsbeziehungen ist deutsch, sofern nichts anders schriftlich vereinbart wurde. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der AGB unwirksam sein, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, wird die Wirksamkeit des Inhaltes der übrigen AGB nicht davon berührt.

2. ANGEBOT UND ABSCHLUSSS

Unsere Geschäftsbedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen, insbesondere auch allen zukünftigen Geschäften zugrunde. So werden durch Auftragserteilung, spätestens mit der widerspruchslosen Annahme der von uns gelieferten Ware anerkannt. Der Vertragsabschluss kommt durch die Auftragsbestätigung des Lieferers als auch Kundenbestellung zustande. Erteilt der Lieferer dem Kunden auf die Kundenbestellung keine Auftragsbestätigung und wird die bestellte Ware dem Kunden zugesandt, so erfolgt die Annahme der Bestellung durch Übermittlung der Lieferung nebst Rechnung und/oder Lieferschein. Unsere Angebote sind freibleibend: sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Verträge und Zusicherungen jeder Art sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Angebote gelten erst dann als angenommen, wenn die Lieferung erfolgt, oder das Angebot von uns innerhalb von 14 Tagen bestätigt wird. Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben etc. enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und sonstigen Beschreibungen sind unverbindlich. Wir behalten uns zumutbare Änderungen der Lieferung vor.

3. PREISE

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, gelten unsere Preise ab Werk/Lager ausschließlich Verpackung. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart wurde, sofort, spätestens innerhalb von 2 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Hinzugerechnet wird die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Lieferung erfolgt in der Regel gegen Nachnahme. Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Zahlungen per Wechsel werden nicht akzeptiert. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet. Ist der Kunde Unternehmer, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von 4 Monaten die Preise entsprechend der eingetretenen Kostensteigerung, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreis- oder Inflationssteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug( Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles), so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basissatz zu fordern. Dies gilt auch gegenüber privaten Endverbrauchern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrügen oder sonstigen vom Lieferer nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen, ausgeschlossen. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. LIEFERZEIT

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Lieferzeit ist nach dem besten Ermessen angesetzt: Lieferfristen und -termine gelten aber nur als annährend, wenn wir sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben und sind nur dann wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Lieferzeiten von bis zu 4 Wochen ohne Ankündigung gelten als marktüblich und begründen kein Rücktrittsrecht des Käufers von der Bestellung. Falls wir im Verzug befinden, muss uns der Kunde eine angemessene Frist nachsetzen, zumindest jedoch 14 Tage. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt unverschuldet nicht abwenden konnten, gleichviel ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten eingetreten sind so z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen Verzögerungen in der Auslieferung von Roh- und Brennstoffen und dergleichen. Wird durch diese Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von Lieferverpflichtungen frei und erhalten etwa hieraus hergeleiteten Schadenersatzansprüche und Rücktrittsansprüche des Kunden, so gelten die gleichen Rechtsfolgen für seine Abnahmeverpflichtung. Wir sind zu Teilmengenlieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Mengen bis zu 10% sind zulässig. Wird der Versandkauf auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch ½ v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Geraten wir in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im falle leichter Fahrtlässigkeit auf einen Betrag von 15% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass die Ursache des Verzugs auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist der Kunde Unternehmer, ist unsere Schadenersatzverpflichtung aufgrund leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsdrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Durch unaufgeforderte Warenrücksendung wird kein Rücktritt vom Kaufvertrag begründet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jedweder Art, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches bzw. grob fahrtlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie aller aus der gesamten Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen, unerheblich ihrer Art. Der Eigentumsübergang erfolgt erst dann, wenn alle in Zahlung gegebenen Beträge oder Schecks incl. aller Nebenkosten ausgeglichen sind. Beim Rechnungsausgleich durch Scheck bzw. Scheckverfahren gilt als Bezahlung jeweils nur der Tag der Einlösung. Bei Weiterveräußerung der Ware durch den Kunden ist er verpflichtet, sich das Eigentum vorzubehalten. Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zu Sicherung zu übereignen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. In diesem Zusammenhang ermächtigen wir den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Handelt der Kunde vertragswidrig bzw. gerät er in Verzug, so ist der Lieferer zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geldentmachtung des Eigentumsvorbehalts und die Pfändung in das Eigentum durch den Lieferer bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Anzahlungsgesetz (??) findet Anwendung. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt, wobei er die entstehenden Forderungen bereits jetzt an den Lieferer abtritt. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Auf unsere Aufforderung hin wird der Kunde die Abtretung offen legen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter oder bevorstehenden Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Er verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen mitzuteilen. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, nicht bezahlte Waren des Lieferers gegen Schäden, insbesondere Feuer, Wasser, Diebstahl und Bruch zu versichern, sofern bei Exportlieferungen die vorstehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Exportlands nicht wirksam ist oder zu seiner Wirksamkeit ergänzt bzw. registriert werden muss. So ist der Lieferer berechtigt und der Kunde verpflichtet, eine Sicherungsvereinbarung nach dem Recht des Exportlandes angegeben, eine Registrierung vorzunehmen. Ist der Importeur im Zahlungsverzug, so ist der Lieferer berechtigt, die Ware in Besitz zu nehmen und getrennt oder außerhalb der Geschäftsräume des Kunden einzuladen ohne dass er damit vom Vertrag zurücktritt. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbar, dass das Eigentum des Kunden an der einheitliche Sache wareanteilmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Eigentum unentgeltlich.

6. GEFAHRENÜBERGABE, FRACHT, VERPACKUNG UND VERSAND

Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung stets unfrei vereinbart. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung ihm selbst bzw. einem Transporteur übergeben wurden oder zwecks Versendung unsere Betriebsräume verlassen hat. Sofern der Kunde dies wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt. Die Kosten hierfür trägt der Kunde, als für Eil-, Express- oder Luftversand. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Kunden über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherung zu bewirken, die diese verlangt. Gewünschtes oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung (Pappkartons oder Kisten) wird dem Kunden in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

7. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND VERJÄHRUNG

Mängelrügen müssen -bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich durch Kenntnisnahme derselben- spätestens eine Woche nach dem Empfang der Ware schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch bei uns eingegangen sein. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von den Mängeln zu überzeugen und auf unser Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen. Geschieht das nicht, entfallen alle Mängelansprüche. Bei berechtigter Beanstandung sind wir lediglich zur Ersatzlieferung oder nach unserer Wahl zur Kaufpreiszahlung oder Nachbesserung verpflichtet. Für das Ersatzstück und die Nachbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate; sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritten unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Wenn wir unserer Verpflichtung zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht nachkommen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitenden Angestellten und in den Fällen in denen nach Produkthaftungsgesetz Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht bei Fehlern von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Mängelansprüche verjähren für neue Ware nach gesetzlicher Verjährungsfrist. Gewährleistung für Mängel an gebrauchter Ware ist ausschlossen. Reklamationen sind nur unter Vorlage der entsprechenden Rechnungskopie und einer schriftlichen Fehlerbeschreibung möglich. Bei festgestellten ungerechtfertigten Reklamationen berechnen wir voll die uns entstehenden Kosten. Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsanschluss liegenden Vorschlägen oder Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen insbesondere Anleitung für die Bedingung oder Wartung des gegenstandes- nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die obigen Regelungen entsprechend. Die Gewährleistungsansprüche sich ausgeschlossen, wenn ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an den bemängelten Stücken Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen wurden. Der Warenversand bzw. die Reklamation muss in Originalverpackung erfolgen. Die Kosten für eine eventuelle Beschaffung durch uns hat der Kunde zu tragen. Der Artikel ist komplett mit Handbüchern, Kabeln, Treiberdisketten etc. zurückzugeben. Der Servicebegleitschein und die Kopie der Originalrechnung sind der Rücksendung beizulegen. Die Rücksendung muss frei Haus erfolgen, ansonsten erfolgt keine Warenannahme. Die Produkte, die ohne genaue Fehlerbeschreibung bei uns eintreffen, werden kostenpflichtig und nicht repariert zurückgesandt. Im Falle unberechtigter Beanstandungen wird die Ware gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30.– € und Transportosten zurückgeschickt.

8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

Es gilt das Recht von Österreich. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus einem mit uns geschlossenem Vertrag gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Leibnitz als vereinbart. Erfüllungsort ist Leibnitz.

9. RÜCKTRITTSRECHT FÜR KUNDEN MIT WOHNSITZ IN ÖSTERREICH ALS VERBRAUCHER 

Kunden, die den Vertrag mit uns als Unternehmer schließen, haben kein Rücktrittsrecht gemäß § 5e KSchG. Die folgende Belehrung gilt nur für österreichische Verbraucher.

RÜCKTRITTSRECHT:

Wenn Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher abschließen, können Sie vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen schriftlich (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit der Ablieferung der Ware beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung oder der Ware. Die Rücktrittserklärung ist zu richten an:

Birgit Flucher / bconsult

Fuxweg 23/3

Telefon: 03452 / 74

Mobiltelefon: 0043 664 780 20 40

Email: birgit@bconsult.at

WIDERRUF

Falls Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht haben, müssen Sie bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen, auf eigene Gefahr und Kosten an uns zurücksenden. Die Rücksendeadresse lautet:

Birgit Flucher / bconsult

Fuxweg 23/3, 8430 Leibnitz – Österreich

Wir erstatten Ihnen Zug um Zug gegen Rücksendung der Ware bereits geleistete Zahlungen. Ist die Rücksendung der Ware unmöglich oder untunlich, müssen Sie uns den Wert der Ware vergüten, soweit Sie aus der Ware einen klaren und überwiegenden Vorteil ziehen. Haben Sie die Ware benützt, schulden Sie uns außerdem ein angemessenes Entgelt für die Benützung und eine Entschädigung für die aufgrund der Benützung eingetretene Wertminderung.

AUSSCHLUSS DES RÜCKTRITTSRECHTS 

Ein Rücktrittsrecht besteht nicht

•bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,

•bei Verträgen über Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind,

•bei Verträgen über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, wenn die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,

•in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

Stand Jänner 2022